Ein Mord-Urteil für einen Unschuldigen!

Manfred Genditzki  

ein moderner Fall Hiob

 

Man könnte es für eine Gottesprüfung halten, wenn man nicht wüsste, dass nicht ein grausamer Gott, sondern eine fehlerhaft arbeitende Justiz für die Lebenskatastrophe des Manfred Genditzki  und seiner Familie verantwortlich ist.

Manfred Genditzki kurz vor seiner Verhaftung mit seinem Sohn

Manfred Genditzki kurz vor seiner Verhaftung mit seinem Sohn

 Stellen Sie sich vor, es ereignet sich folgendes in Ihrem Leben:
Weiterlesen →

  1.  Eine Person, alt und pflegebedürftig, um die Sie sich intensiv gekümmert haben, stirbt plötzlich. Sie ist auf mysteriöse Weise in ihrer eigenen Badewanne ertrunken.
  2.  Obwohl die Obduktion kein Fremdverschulden feststellt, beginnt eine Polizistin ohne Rechtsgrundlage mit Ermittlungen, weil sie sich irgendeinen Verdacht zusammengereimt hat. Die Staatsanwaltschaft übernimmt diese Behauptungen ungeprüft. Man hat Sie als Täter fest im Visier. Nach fast vier Monaten werden Sie verhaftet und beschuldigt, diese Person ermordet zu haben.
  3.  Im dem darauf folgenden Mordprozess werden Sie zwar für viel Geld verteidigt, haben aber keine Chance, obwohl die angeklagte Mordqualifikation ‚Habgier‘ durch die Beweisaufnahme widerlegt wird. Der Staatsanwalt formuliert in seinem Plädoyer eine andere Tatversion, die das Gericht, ohne Ihnen hierzu rechtliches Gehör zu gewähren, übernimmt.
  4.  Sie werden am Tag nach den Plädoyers wegen Mordes verurteilt.  Ihre Familie hat sich bereits durch diesen ersten Prozess hoch verschuldet.
  5.  Ihre Familie, die weiß, dass Sie unschuldig sind, ist verzweifelt. Ihrer Tochter gelingt es für das Revisionsverfahren gegen dieses Urteil den besten Revisionsanwalt Deutschlands zu gewinnen.
  6.  Die Revision ist wegen des oben geschilderten Prozessualen Fehlers, einem ‚absoluten Revisionsgrund‘ erfolgreich. Der BGH hebt das Urteil auf. Es muss ganz neu verhandelt werden.
  7.  Der BGH weist das Verfahren allerdings an dasselbe Gericht zurück, von dem Sie verurteilt wurden. Praktisch bedeutet dies, dass die neuen Richter, im Falle eines Freispruchs, ein Urteil ihrer gut bekannten Kollegen, denen sie täglich in der Kantine begegnen, aufheben und sie damit ins Unrecht setzen müssen.
  8. Der Revisionsanwalt, vollkommen von Ihrer Unschuld überzeugt, übernimmt auch die Verteidigung in der zweiten Hauptverhandlung. Ganz anders als der erste Anwalt, verteidigt er Sie mit großem Engagement, zieht alle Register,  um zu zeigen, dass die Begründung des Schuldspruchs im ersten Urteil nicht zu halten ist. Weil dieser Rechtsanwalt nicht nur ein vorzüglicher Jurist, sondern auch ein guter Mensch ist, setzt er Ihre Familie nicht wegen der Bezahlung unter Druck, sondern ist bereit sein Honorar fast ganz zu stunden, bis Sie die Haftentschädigung erhalten haben. Er ist überzeugt, dass Sie aufgrund der Beweislage freigesprochen werden MÜSSEN.
  9. Die langjährigen Gerichtsreporter Gisela Friedrichsen vom SPIEGEL und Hans Holzhaider von der Süddeutschen Zeitung, die den Prozess verfolgt haben, halten eine Verurteilung aufgrund der Beweislage für unmöglich.
  10. Das zweite Urteil des Schwurgerichts München II, schockiert Sie, Ihre Familie und auch die Journalisten zutiefst. Das Urteil lautet erneut:  LEBENSLANGE FREIHEITSSTRAFE wg. MORD.  Die Geschichte, mit der das Gericht sein Urteil begründet, ist eine kreativ schöpferische Leistung ohne Beweise oder überzeugende Indizien. Was nicht bewiesen werden konnte, wurde erfunden.
  11. Der Verteidiger, immerhin einer der besten und erfahrensten im Lande,  macht sich an die Begründung der zweiten Revision und geht fest davon aus, dass der BGH auch das zweite Urteil, das „Solidaritätsurteil“ des Münchner Schwurgerichts, wieder aufheben wird. Aufheben MUSS.  Als der Verteidiger die zweite Revision im Mai 2012 beim BGH einreicht, hat er  schon fast zwei Jahre intensiv an diesem Fall gearbeitet.
  12. Anfang September 2012 gibt der BGH die zweite Entscheidung in Ihrem Fall bekannt: die Revision wird ‚als offensichtlich unbegründet‘, wie üblich ohne Begründung der Entscheidung zurückgewiesen. Damit sind Sie als Mörder  rechtskräftig verurteilt. Ihr Verteidiger stürzt die Treppe in einem Hotel hinunter und verstirbt nachdem er eine Woche im Koma lag am 11. September 2012.
  13. Kann es noch schlimmer kommen?  Kaum. Niemand kann sich vorstellen, wie es ist, wenn sich jeden Tag hinter einem die Zellentür schließt, mit der Aussicht, dass dies in den nächsten – mindestens 15 Jahren – so sein wird. Viele Menschen, die Sie kennen, vermuten es, aber niemand außer Ihnen selbst, weiß, dass Sie das, wofür Sie verurteilt wurden, nicht getan haben.

Das ist in 13 Punkten die Geschichte des Manfred Genditzki.  Im ersten Jahr seiner Untersuchungshaft bekam seine Frau das zweite Kind.  Seine an Krebs erkrankte Mutter verstarb bereits während seiner Untersuchungshaft, er durfte nicht bei ihrer Beerdigung anwesend sein. Da Herr Genditzki immer seine Unschuld beteuern wird und deshalb als uneinsichtig gilt, wird er nicht mit Hafterleichterungen oder vorzeitiger Entlassung rechnen können.

Die einzige Hoffnung für Manfred Genditzki ist nunmehr, dass ein Wiederaufnahmeverfahren, für das es in Deutschland sehr große Hürden gibt, erfolgreich ist.


 

 

Rottach-Egern  – von hier aus, dieser Idylle,  nahm das Drama seinen Ausgang

Tegernsee

Foto: marciboy93, „Tegernsee“, Some rights reserved.

Quelle: www.piqs.de