Der Fall Genditzki

Die Botschaft erreicht uns täglich  über alle Zeitungen und Medienkanäle:  das Projekt Rechtsstaat Deutschland, so wie es 1949 durch das Grundgesetz beauftragt wurde, befindet sich noch im Anfangsstadium.

Falsche Strafurteile sind in Deutschland nicht die Regel. Der BGH-Richter Dr. Eschelbach schätzt ihre Quote jedoch auf 25%. Das ist auf jeden Fall zu viel! Das Schlimmste Schicksal, das einen Menschen treffen kann ist: Unschuldig als Mörder verurteilt zu werden. Wie Manfred Genditzki am 17. Januar 2012.

Die Freiheit wird zunehmend zu Gunsten  eines dubiosen  und unrealistischen  Sicherheitsversprechens  eingeschränkt,  die Gleichheit der Chancen und vor dem Gesetz ist nur in kleinen Ansätzen verwirklicht und die Brüderlichkeit, die im Grundgesetz als „sozialer“  Rechtsstaat beauftragt ist,  erhält de facto immer weniger Chancen.

Weiterlesen →
Der Rechtsstaat kommt nicht von „oben“ zu uns herabgeschwebt, er wird nicht von den Leuten die  in unserem Lande tatsächlich das Sagen haben, etabliert werden.  Die tatsächlichen Strippenzieher und Entscheider sind, wie wir aus vielen ernst zu nehmenden wissenschaftlichen Studien immer wieder erfahren, nicht die Personen, die als Repräsentanten des Volkes hierzu laut Grundgesetz bestimmt sind: die Abgeordneten  des Bundestags und der Landtage  und die von ihnen gewählten Regierungen.

Der Souverän,  wir alle, „das Volk“, das in der repräsentiven Demokratie nur sehr beschränkte Entscheidungs-  und Kontrollmöglichkeiten hat, muss sich  selbst intensiv um die Verwirklichung  des  Grundgesetz-Auftrages  kümmern.

Eine etwas ungewöhnlich Hilfe hierzu  könnte die regelmäßige Anrufung  des Grundgesetzgeistes,  des ‚Heiligen Geistes‘ des Grundgesetzes sein,   der seiner Natur gemäß  mit religiösen Glaubensrichtungen nichts zu tun hat.  Abends und morgens  mit ehrlichem Herzen und wachem Geist das Glaubensbekenntnis an den demokratischen Rechtsstaat zu ‚beten‘  könnte zur Verwirklichung desselben  einen wichtigen Beitrag leisten.