PHILOSOPHIE
QUALIFIKATION
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Examina und Arbeitserfahrung
Die normalen Qualifikationen, die eine Rechtsanwältin in Deutschland besitzen muss, habe ich durch zwei Staatsexamina erworben. Dieses theoretische Wissen habe ich in vielen Jahren anwaltlicher und nicht anwaltlicher Tätigkeit in Lebenswirklichkeit umgesetzt.

Lebenserfahrung
Darüber hinaus habe ich in den letzten 30 Jahren ein breites Spektrum an Lebenserfahrung angesammelt, weil ich kein 'Tunnelleben' geführt, sondern mit vielen verschiedenen Bevölkerungsgruppen, Branchen, sozialen Schichten und Geisteshaltungen und nicht nur in Deutschland gelebt und gearbeitet habe.

Unbestechlichkeit
Dadurch bin ich weitgehend angstfrei und unkäuflich geworden. Finanzielle Sicherheit war nie der Maßstab für meine Lebensentscheidung. Ich war keinen einzigen Tag angestellt, sondern immer freiberuflich tätig.

Engagement ohne "Helfersyndrom"
Ich bin eine Kämpferin und glaube, dass man den Schwächeren gegen diejenigen helfen muss, die glauben, dass das Recht des Stärkeren in unserer Verfassung steht. Trotzdem habe ich kein Helfersyndrom und kann sehr wohl unterscheiden, ob jemand sich mit der Opfernummer Vorteile verschaffen will.

Ehrlichkeit
Ich kommuniziere meine Einschätzungen auch Mandanten gegenüber direkt, selbst wenn ich dadurch Aufträge verliere.

Kosten
Wie alle anderen Berufe, bin ich gehalten, kostendeckend zu arbeiten. Tatsache ist allerdings, dass Prozesse bei Streitwerten unter € 5.000,00, bei komplizierten Sachverhalten sogar unter € 8.000,00, für den Anwalt kaum kostendeckend geführt werden können. Das gesetzliche Netto-Anwaltshonorar beläuft sich bei einem Prozess von € 5.000,00 auf € 752,50 (für die außergerichtliche Tätigkeit kommen evt. noch € 391,30 dazu. Hiervon sind alle sachlichen und rechtlichen Recherchen durchzuführen, alle Schriftsätze zu schreiben, die Mandantengespräche zu führen und den Gerichtstermin mit allen Nacharbeiten wahrzunehmen.
Bei einem Gegenstandswert von € 8.000,00 beträgt das Nettohonorar € 1.030,00 (evt. zzgl. € 535,60). Für einen Prozess sind im günstigsten Fall für Schriftsätze, Korrespondenz, Mandantenbesprechungen und Gerichtsterminen sieben Arbeitsstunden anzusetzen. Je nach Kostenstruktur einer Kanzlei können Sie sich ausrechnen, wie viele Stunden Ihr Anwalt bei diesen gesetzlichen Gebühren kostendeckend fur Sie arbeiten kann und ab wann er anfängt, Ihnen mit seiner Arbeit Geld zu schenken. Denn das ist die Wahrheit: Ein Anwalt der nicht kostendeckend arbeitet, schenkt seinem Mandanten pro Anwaltsstunde ca. 120,00 € bis 250,00 €- oder mehr.
Engagierte Rechtsvertretung bedeutet in meinem Fall, dass ich so gut und schnell es mir möglich ist für Sie arbeite und Sie das angefallene Honorar bezahlen - das ist unsere Geschäftsgrundlage.

Arbeitsprobe
Das Urteil, das ich hier - sozusagen als eine Arbeitsprobe - , von mir zur Verfügung stelle, zeigt beispielhaft, dass ich mich
  • in unbekannten Rechtsgebieten und schwierigen Sachverhalten zurechtfinde
  • von mächtigen Gegnern (Bank und Großkanzlei) nicht einschüchtern lasse
  • bei schwierigen Positionen kreative Lösungen finde
  • Durchhaltevermögen habe.
Urteil Landesgericht München vom 16.12.02
Urteil Oberlandesgericht München vom 03.09.03

Dass ich auch noch unkonventionell und trotzdem verlässlich bin, davon müssen Sie sich selbst überzeugen.