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Folgende Fragen könnten Sie bewegen:
Kann ich mein Geld tatsächlich zurückbekommen? Hier muss man die juristische und praktische Seite unterscheiden. Juristisch hat sich die Chance seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10.11.2005 auf 98 % erhöht, obwohl kein Richter an die Entscheidungen des BGH gebunden ist. Um es salopp zu sagen: Jeder Richter kann nach gusto entscheiden. Das nennt man 'richterliche Unabhängigkeit'; trotzdem: Das BGH-Urteil erhöht die Chance im Falle von Schenkkreisrückforderungen sehr! Tatsächlich gibt es auch schon zahlreiche Urteile in diesem Sinne. Die praktische Seite der Frage ist allerdings, ob der Beschenkte das Geld noch hat, bzw. überhaupt soviel Vermögen besitzt, dass Sie Ihr Urteil bei ihm vollstrecken können. Tröstlich ist: Mit einem positiven Urteil können Sie dem Beschenkten 30 Jahre lang mit dem Gerichtsvollzieher auf den Fersen bleiben und regelmäßig zumindest die Zinsen vollstrecken, falls nicht anders möglich, mit Taschenpfändung!
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Prozesskosten? Die Rechtsschutzversicherungen werden in Zukunft wohl Schenkkreisfälle kaum
noch übernehmen. Die Auxilia-Rechtsschutzversicherung hat gerade vor dem
Oberlandesgericht München in der Berufungsinstanz einen Prozess gewonnen,
bei dem es um die Deckungszusage für einen Schenkkreisfall ging. Die
Obergerichte sind wohl doch der Meinung, dass dies unter den Ausschlusspunkt
"Spiel und Wette" fällt. Sie müssen also die Prozesse selbst vorfinanzieren,
erhalten die Kosten aber grundsätzlich vom Gegner zurück.
Und wenn ich keine Rechtschutzversicherung, aber auch kein Geld für die Klage habe? Dies ist allerdings immer risikoreich, weil die Erfahrung lehrt, dass es für die überlasteten Gerichte sehr verführerisch ist, den PKH-Antrag und damit die Erfolgsaussicht einer Klage abzulehnen. Dadurch hat der Richter wieder ein Verfahren weniger. Ein Grund für die Ablehnung findet sich immer. Psychologisch könnte in diesen Fällen ein Richter zur Ablehnung verführt werden, weil sein Unbewusstes sagt: Zuerst Geld verschenken und dann den Staat in Anspruch nehmen ? Das geht nicht. Auch Richter sind nur Menschen und genauso von Ihrem Unbewussten bestimmt wie Sie und ich. Deshalb mein Rat: Leihen Sie sich lieber Geld und finanzieren Sie die Klage selbst.
Es ist schon eine ganze Weile her, dass ich das Geld verschenkt habe. Wann verjährt mein Anspruch? Verjährungsfrist für diesen Anspruch sind 3 Jahre. Haben Sie 2003 das Geld verschenkt, können Sie noch bis zum 31.12.2006 eine Klage einreichen. Ich würde allerdings nicht bis zum letzten Augenblick warten.
Kann ich die Person nicht doch auch wegen Betrug anzeigen? Strafrechtlich sind die Abkassierer bisher - außer in krassen Ausnahmefällen (Erpressung etc.), die man aber beweisen muss - nicht zu fassen.
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