"Im Moment vertrete ich gerne Menschen gegen zwei besonders gemeine Abzockversuche:
gegen 'Schenkkreise' (oder wie immer sich diese Veranstaltungen nennen), wo von bestimmten Leuten erhebliche Geldsummen an sich gebracht wurden - speziell in Köln und München.
Privat versicherte Patienten gegen Krankenhäuser. Bei der Aufnahme in das Krankenhaus wird oft ein Vertrag über wahlärztliche Leistungen, die der Patient nicht versichert hat, geradezu untergeschoben und in Rechnung gestellt. Die Patienten sollen diese Kosten dann aus der eigenen Tasche bezahlen."
"Ich vertrete als Rechtsanwalt nur Schenkkreis-Geschädigte, auf keinen Fall die Profiteure."
"Krankenhäuser sind noch immer sehr hierarchisch organisiert. Deshalb unterschreiben Patienten oft aus Angst diese Verträge, ohne richtig nachzufragen. Es wäre Aufgabe des Krankenhauses aufzuklären. "